Einspruch/Klage

Sollte das Finanzamt von den erklärten Zahlen abweichen, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Dies wird von uns für Sie erledigt inkl. Schriftverkehr und Telefonaten. Es werden auch persönliche Gespräche mit der Finanzverwaltung geführt, wenn diese schneller zur Lösung der Probleme führen. Endet das Einspruchsverfahren für Sie trotz aller Bemühungen negativ, können Sie in einem Klageverfahren versuchen, Ihr Recht durchzusetzen. Auch in diesem Verfahren werden Sie umfassend betreut, wobei allerdings zu hoffen ist, dass Sie diese Leistungen niemals in Anspruch nehmen müssen.