Mandanteninformation 05/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1996 ist die sogenannte 1%-Regelung bei Privatnutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen allgemein anzuwenden, wenn die Voraussetzung dafür nachgewiesen worden ist und kein Fahrtenbuch geführt wird. Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass auch bei Gebrauchtfahrzeugen der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen ist.

Kapitalanleger, die steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer haben, können diese sogenannten Altverluste nur noch im Laufe des Jahres 2013 mit erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnen. In diesen Fällen sollte frühzeitig gehandelt werden.

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Mandanteninformation 05/2013.pdf

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