Mandanteninformation 10/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet.
Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.

Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer.
Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen. Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.

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