Mandanteninformation 11/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer für die Anschaffung oder Herstellung einer vermieteten Immobilie ein Darlehen aufgenommen hat, kann die Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Dies ist nunmehr
auch nach einem Verkauf möglich, wenn der Veräußerungserlös einer solchen Immobilie nicht zur Ablösung der Verbindlichkeiten ausreicht.

Zum Jahresende werden besonders viele Geschenke an Geschäftsfreunde gemacht. Um die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen zu können, müssen nicht nur Grenzen und Aufzeichnungspflichten beachtet werden. Bei
größeren Geschenken muss der Empfänger ggf. informiert werden. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater über die Handhabung empfiehlt sich.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 11/2012.pdf

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