Mandanteninformation 11/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Blitzlicht-Ausgabe Oktober 2016 haben wir Ihnen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Frage vorgestellt, welche Bezugsgröße bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete gilt, wenn eine Wohnung verbilligt überlassen wird.
Nach Redaktionsschluss wurde das abschließende Urteil des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage veröffentlicht, welches wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen.
Demnach gilt die Bruttomiete als Maßstab beim Vergleich der ortsüblichen Miete zu der tatsächlichen Miete.

Unternehmen, die planen, Kalender an Geschäftspartner zu versenden, sollten wissen, dass diese steuerlich regelmäßig als Geschenke gelten. Damit diese steuermindernd berücksichtigt werden, bedarf es einer besonderen Aufzeichnung in der Buchführung.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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