Mandanteninformation 12/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Jahreswechsel müssen viele Vereinbarungen aufgrund steuerrechtlicher Änderungen geprüft werden. So sollte z. B. bei verbilligter Vermietung – insbesondere an Angehörige – eine Anpassung der Kaltmiete auf 66 % der ortsüblichen Miete vorgenommen werden, um eine Kürzung der Werbungskosten zu vermeiden.

Vorsicht ist bei der in vielen Branchen üblichen Nettolohnvereinbarung geboten. Für den Arbeitgeber kann es sehr teuer werden, wenn der Arbeitnehmer von einer günstigen Steuerklasse in die Steuerklasse V wechselt. Die vom Arbeitgeber zu übernehmenden Steuern und Sozialabgaben inkl. des Arbeitgeberanteils können sich schnell zu mehreren Tausend Euro summieren.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 12/2011.pdf

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