Mandanteninformation 2/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat Februar 2011 haben wir einige Entscheidungen ausgewählt, die Sie
interessieren könnten oder möglicherweise sogar betreffen.

Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer ordnungsgemäßen
Rechnung. Liegt diese nicht vor, weil z. B. die Steuernummer fehlt, ist ein Vorsteuerabzug
ausgeschlossen. Existenzgründer sollten sich deshalb frühzeitig um die Erteilung einer
Steuernummer bemühen.

Wird ein Wirtschaftsgut angeschafft, muss mindestens die normale Abschreibung in
Anspruch genommen werden. Wird diese nicht geltend gemacht, ist eine Nachholung in
späteren Wirtschaftsjahren nicht möglich.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 2/2011.pdf

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