Mandanteninformation 3/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen erbringen, müssen sich auf
die neuen Vorschriften einstellen, die am 01.01.2012 in Kraft getreten sind. Neu ist die
Gelangensbestätigung als Belegnachweis. Bei Fahrzeugen muss die Fahrzeug-
Identifikationsnummer buchmäßig aufgezeichnet werden.

Grundsätzlich gilt, dass Handwerkerleistungen im Haushalt nur dann begünstigt sind,
wenn sie nicht zu einem Neubau führen. Maßnahmen für einen Garten, also an Grund
und Boden, fallen nicht unter den Begriff „Neubau“. Grund und Boden ist stets vorhanden,
durch Arbeiten daran wird nichts Neues geschaffen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 3/2012.pdf

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