Mandanteninformation 9/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sollte sich vor Festsetzung oder
Veränderung seiner Bezüge intensiv beraten lassen. Die Finanzverwaltung ist
insbesondere bei hohen Bezügen, Zusatzleistungen, aber auch bei Festsetzung
von Pensionen sehr kritisch und unterstellt schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Nach dem Gesetz sind Gewerbesteuerzahlungen, die auf Jahre nach 2007
entfallen, nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das Finanzgericht
Hamburg hat dagegen und gegen die Hinzurechnungsvorschriften verfassungsrechtliche
Bedenken. Deshalb sollte gegen entsprechende Steuerbescheide
Einspruch eingelegt werden.

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mandanteninformation 9/2012.pdf

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