Merkblatt Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Scheinfirmen

Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Scheinfirmen

In der Praxis kommen immer häufiger Fälle vor, in denen sich angeblich seriöse Firmen als nichtexistierende Scheinfirmen entpuppen. Das Problem: Das Finanzamt weiß, dass es sich um Scheinfirmen handelt, aber Steuerpflichtige und Steuerberater wissen es nicht und das Finanzamt erteilt darüber auch keine Auskunft. Aus diesem Grund haben wir Vorsichtsmaßnahmen aufgelistet, die verhindern sollen, dass unsere Kunden auf Scheinfirmen hereinfallen.

Wenn Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen vor Erteilung eines Auftrages beachten, sind Sie relativ sicher vor Scheinfirmen, eine 100%ige Sicherheit gibt es aber leider nicht:

  1. Recherchieren Sie in Google und drucken sich alles Relevante zu dem Auftragnehmer aus, den Sie beauftragen wollen. Bekommen Sie ein erstes Gefühl für ihn.
  2. Wenn er eine Homepage hat, ist das ein gutes Zeichen, wenn nicht, dann raten wir zur Vorsicht. Bitte drucken Sie sich das Impressum der Homepage aus, in dem Sie rechtlich relevante Daten finden.
  3. Bitte lassen Sie sich eine Kopie der Gewerbeanmeldung geben.
  4. Bitte schauen Sie sich unter unternehmensregister.de die Bilanzen an, sofern sie darin veröffentlicht sind. Es sind Bilanzen von zum Beispiel GmbH, AG, OHG, KG und UG veröffentlicht. Sehen die Bilanzen solide aus, ist das eine wichtige Information und weist auf Seriosität hin. Vorsicht bei UG: Viele Firmen mit wenig Kapital haben die Rechtsform UG, das könnte ein Hinweis auf finanzielle Probleme sein.
  5. Bitte lassen Sie sich eine Kopie der Freistellungsbescheinigung zum Abzug von Bauleistungen nach § 48b EStG geben, wenn Sie eine Baufirma beauftragen wollen. Ohne diese müssen Sie 15% des Rechnungsbetrages einbehalten und nicht an die Baufirma, sondern an das Finanzamt zahlen. Seriöse Firmen können Ihnen diese Bescheinigung immer vorlegen.
  6. Zahlen Sie nicht bar, sondern immer per Überweisung oder Kreditkarte. Das Finanzamt hat immer Probleme mit Barzahlungen.
  7. Zahlen Sie am besten nichts im Voraus an. Wenn es doch nicht anders geht, dann maximal 20% vor Beginn der Leistungen, sonst haben Sie das Risiko, dass nichts geleistet wird. Die Teilzahlungen sollen transparent im Angebot oder Vertrag stehen.
  8. Bitte lassen Sie sich ein detailliertes Angebot mit Einzelaufstellung aller Leistungen geben und kein intransparentes Pauschalangebot.
  9. Bitte lassen Sie sich in der Baubranche eine Kopie der Bau-Haftpflichtversicherung geben.
  10. Bitte beauftragen Sie Firmen, die in der Nähe von Ihnen oder der Baustelle ansässig sind und die schon einige Jahre tätig sind. Wenn die Firmen im Ausland ansässig sind, ist erhöhte Vorsicht geboten. Hier ist es noch wichtiger, dass alle anderen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
  11. Bitte hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn das nicht passt, suchen Sie sich lieber einen anderen Auftragnehmer.
  12. Bitte schicken Sie im Zweifelsfall alle Unterlagen zu uns, wir prüfen sie gerne für Sie und sagen dazu unsere unverbindliche Meinung.
  13. Wenn Sie möglichst alle genannten Vorsichtsmaßnahmen einhalten, werden Sie vermutlich nicht an eine Scheinfirma geraten. Wenn doch, dann können folgende Strafen auf Sie zukommen: Das Finanzamt streicht Ihnen alle Betriebsausgaben, die Sie an Scheinfirmen gezahlt haben, egal ob die Arbeiten ausgeführt wurden oder nicht. Die gesparte Einkommensteuer und Gewerbesteuer müssen Sie zurückzahlen. Die erhaltene Umsatzsteuer müssen Sie ebenfalls zurückzahlen. Die Nachzahlungen werden noch teuer mit 6% pro Jahr verzinst und Sie müssen wahrscheinlich noch ein Bußgeld zahlen. Alles zusammengerechnet ist es sehr teuer, meistens sogar teurer als die vermeintlich billigen Angebote der Scheinfirmen.