Mandanteninformation 02/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.

Bei Eröffnung eines Unternehmens sollte beim Finanzamt ein Antrag auf Ist-Versteuerung der Umsätze gestellt werden. Wurde dies übersehen, kann das auch mit Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung erfolgen, indem die vereinnahmten Entgelte als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.

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